• Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

SGB II-Fortbildungen im 2. Halbjahr 2026

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

 

die Bundespolitik schlägt an vielen Stellen Änderungen in den Sozialsystemen und im Arbeit- und Steuerrecht vor. Die Änderungen werden „als notwendige Reformen“ verkauft, haben aber in den Sozialsystemen wesentliche Kürzungen und Einschränkungen bei Menschen und Familien mit geringem und mittleren Einkommen zur Folge.

 

Mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetzes ist bereits ein Teil dieser „Reformen“ beschlossen, welches überwiegend zum 01.07.2026 in Kraft getreten ist. Die ersten Weisungen und konkreten Umsetzungen sind bereits veröffentlicht. Damit beschäftigen wir uns in der Zoom-Fortbildung am 17.08.2026.

 

Daneben laufen natürlich unsere zweitägigen Präsenzfortbildungen weiter. Die bisherigen Titel „Grund- und Aufbauseminar“ haben wir umbenannt, da es sich um verschiedene Inhalte handelt, die Kenntnisse aus dem anderen Seminar nicht voraussetzt.

 

Online-Fortbildung über Zoom:

  • Umsetzung des 13. SGB II-Änderungsgesetzes mit der „Neuen Grundsicherung“
    am 17. August 2026  13:00 bis 16:00 Uhr 

 

Zweitägige Seminare in Hannover:

  • Grundlagenseminar Sozialverwaltungsverfahren und Eingliederung im SGB II   
    am 24. und 25. August 2026

  • Grundlagenseminar Leistungsrecht im SGB II   
    am 02. und 03. November 2026

 

Alle Seminare sind praxisnah für Sozialberater*innen und Multiplikator*innen ausgerichtet. Sie können Ihre Fragen und Fallbeispiele einbringen, gerne auch vorab per Email.

 

 

Online-Fortbildung

Referent: Matthias Braunholz

15-30 Teilnehmer*innen

Online über Zoom

Kosten: 80,-- Euro

 

Mo. 17.08.2026
13:00 – 16:00 Uhr 

Umsetzung des 13. SGB II-Änderungsgesetzes mit der „Neuen Grundsicherung“

Schwerpunkt der Fortbildung ist die Umsetzung der beschlossenen Änderungen und deren Wirkungen auf die Leistungsbeziehenden und die Aufgaben der Jobcenter, u.a.:

 

  • Vermittlungsvorrang, Eingliederung und Zumutbarkeit

  • Vermögen

  • Kosten der Unterkunft
    - Begrenzung auf das 1,5 fache Mietobergrenze
    - Obergrenze pro Quadratmeter 
    - Pflicht zur „Rüge“ bei Überschreiten der Mietpreisbremse

  • Vorläufige Bewilligung

  • Sanktionen
    - Anhebung der „Leistungsminderung“
    - 100%-Sanktion bei „Arbeitsverweigerung“
    - Verschärfungen bei Meldeversäumnissen

  • 100%-Streichung bei Nichterreichbarkeit

 

Zweitägige Seminare zum SGB II

Referent: Matthias Braunholz

15 - 22 Teilnehmer*innen

Ort: Hannover-Vahrenwald

Kosten: 280,-- Euro pro Seminar

Mo., 24.08.2026
10:00 – 17:00 Uhr 

und

Di., 25.08.2026
09:00 – 16:00 Uhr

Zweitägiges Grundlagenseminar 
Sozialverwaltungsverfahren und Eingliederung im SGB II

(Bisher: „Aufbauseminar SGB II“)
Teilnahmevoraussetzung: Erste Erfahrungen mit dem SGB II

  • Sozialverwaltungsverfahren u.a.:
    - Beratung und Beistände, 
    - Antragstellung
    - Verwaltungsakt
    - Rechtswege: Überprüfungsantrag, Widerspruch

  • Erstattung und Rückzahlung:
    - Rücknahme von Verwaltungsakten §§ 44, 45, 48 SGB X
    - Erstattungsbescheide
    - Aufrechnung

  • Darlehen

  • Kooperationsplan als Ausgangspunkt der Eingliederung

  • Eingliederungsleistungen:
    - Übersicht, Anspruch und Ermessensleistung
    - Fortbildungen und Umschulungen
    - Maßnahmen zur Aktivierung und
       beruflichen Eingliederung
    - Vermittlungsbudget
    - Eingliederungszuschüsse

  • Sanktionen

  • Ihre mitgebrachten Fragen und Fälle

Mo., 02.11.2026
10:00 – 17:00 Uhr 

und

Di., 03.11.2026
09:00 – 16:00 Uhr

Zweitägiges Grundlagenseminar 
Leistungsrecht im SGB II 

  • Grundlagen: Struktur SGB II-Leistungen

  • Leistungsberechtigte

  • Vermögen

  • Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaften

  • Kosten der Unterkunft, Mietobergrenze, Heizkosten

  • Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten, Mietsicherheit und Erstausstattung

  • Einkommensanrechnung bei Erwerbs- und sonstigem Einkommen

  • Überprüfung von Bescheiden

  • Rechtswege (kurz)

 

Alle Schulungen finden unter der pädagogischen Verantwortung des VNB statt.

 VNB 

 

Referent ist Matthias Braunholz, seit diesem Jahr der Leiter der ASW - Arbeits- und Sozialberatung Werkheim e.V. Als Sozialpädagoge und langjährig Beschäftigter im Bereich der Erwerbslosenberatung gibt er seit 2004 in Vorträgen und Seminaren sein Wissen an Multiplikaor*innen weiter. Zusätzlich zu den Fortbildungen steht er auch für Ihre In-House-Veranstaltungen als Referent zur Verfügung.

 

Anmelde- und Rücktrittsbedingungen:

Die Anmeldungen nehmen wir nur schriftlich, gerne eingescannt per Email-Anhang, entgegen.

Für weitere Informationen zu diesen Angeboten stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. 

Neben der Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Rechnung mit der Bitte um Überweisung. 

Rücktritt vom Seminar: Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr kann nur bei Absage mindestens zwei Wochen vor Seminarbeginn erfolgen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Das Team der 

 

Arbeits- und Sozialberatung Werkheim e.V.

Walter-Ballhause-Str. 4

30451 – Hannover

0151-29 616 945